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ACE-Reise-Extraschutz

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Lust die Welt zu erleben
Wer das Reisen liebt, kennt auch die Gefahren unterwegs. Um allen Clubmitgliedern weltweit mehr Sicherheit zu bieten, haben wir den ACE-Reise-Extraschutz entwickelt.

Mit dem ACE-Reise-Extraschutz genießen Sie unbeschwerte Reiselust.

Die 5 Extras des weltweiten ACE-Reise-Extraschutzes:


Kostenerstattung für Pannen- und Abschlepphilfe außerhalb Europas
Ferne Länder zu erkunden ist ein Abenteuer. Damit Sie immer weiterkommen erstatten wir bis zu 200 Euro von den angefallenen Kosten für Pannen- und Abschlepphilfe. Für Mietwagen, Wohnmobil oder den eigenen Pkw.

Reise-Haftpflichtversicherung
Auch auf Reisen gilt: Der Schutz einer Haftpflichtversicherung bewahrt vor großen finanziellen Risiken. Sie sind für Personen- und Sachschäden im Ausland mit bis zu 100.000 Euro pauschal abgesichert.

Hilfeleistung in besonderen Notfällen
Das Unglück hat viele Gesichter: Ein Unfall, ein Wasserrohrbruch zu Hause, eine Naturkatastrophe. Die kostspieligen Folgen sind Reiseabbruch, Krankenhausaufenthalt oder gar Rücktransport. Wer auf einer Auslandsreise in Not geraten ist, kann sich auf uns verlassen. Wir leisten Beihilfe von bis zu 10.000 Euro für entstandene Kosten.

Finanzielle Hilfe bei Fahrzeugschäden
Ärgerlich und teuer: Kaputtes Auto durch Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung oder Unfallflucht. Wird Ihr Fahrzeug während der Fahrt von einem Unbekannten beschädigt, leisten wir für die anfallenden Reparaturkosten eine Beihilfe von bis zu 200 Euro.


Beihilfe bei Reise Vertragsangelegenheiten
Schimmel im Hotelzimmer, Blick auf eine Baustelle statt aufs Meer - und keine Rechtsschutzversicherung. Ausgerechnet im teuren Jahresurlaub, auf den Sie sich schon lange freuten. Nehmen Sie sich einen Anwalt, wenn der Reisekatalog zuviel versprochen hat. Wir unterstützen Sie mit bis zu 2.000 Euro für angefallene Rechtsanwaltsgebühren.




Für wen gilt der weltweite ACE-Reise-Extraschutz?


Im Single-Tarif
Geschützt ist das ACE-Mitglied mit ACE-Reise-Extraschutz und die auf diese einzelne Person zugelassenen Pkw und Wohnmobile, sowie als berechtigter Fahrer von fremden Pkw und Wohnmobilen.

Im Familien-Tarif
Geschützt ist das ACE-Mitglied mit ACE-Reise-Extraschutz, dessen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder. Geschützt sind die auf die genannten Personen zugelassenen Pkw und Wohnmobile sowie diese Personen als berechtigte Fahrer von fremden Pkw und Wohnmobilen.


Unsere Leistungsbedingungen


Finanzielle Hilfe bei vorsätzlich verursachten Fahrzeugschäden
Ist das versicherte Fahrzeug während der Fahrt von Dritten beschädigt worden, werden von den angefallenen Reparaturkosten bis zu 200 € erstattet. Der Schaden muss polizeilich aufgenommen sein und der Verursacher konnte nicht ermittelt werden. Die Reparatur muss durchgeführt worden sein, Gutachten oder Kostenvoranschläge genügen nicht für die Kostenerstattung.

Kostenerstattung nach Pannen- und Abschlepphilfe im außereuropäischen Ausland
Kann das genutzte Fahrzeug wegen Panne oder Unfall die Fahrt nicht fortsetzen, werden von den angefallenen Kosten für Pannen- oder Abschlepphilfe bis zu 200 € erstattet. Sofern der Aufwand in fremder Währung geleistet wurde, wird die Entschädigung in Euro zum Wechselkurs des Tages der Leistung erstattet.

Beihilfe bei Reise-Vertragsangelegenheiten
Hat das ACE Mitglied in Streitigkeiten aus Reisedienstleistungs-, Personentransport- und Beherbergungsverträgen einen Rechtsanwalt für die Wahrnehmung eigener Interessen beauftragt, erstatten wir bis zu 2.000 € von den angefallenen Rechtsanwaltsgebühren. Bei Einschaltung mehrerer Anwälte gilt der genannte Betrag als Höchstsumme.

Reise-Haftpflichtversicherung (Gruppenversicherung)
Bei Reisen im Ausland besteht eine Haftpflichtversicherung für Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen verursacht haben. Die Dauer der Reise darf 45 Tage nicht überschreiten. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie entstandene Schäden bei Veranstaltungen sind ausgenommen. Die Deckungssumme je Schadenereignis beträgt bis zu 100.000 € Pauschal für Personen- und Sachschäden

Hilfeleistung in besonderen Notfällen

Gerät das ACE-Mitglied auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für seine Gesundheit oder sein Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Zu den hierdurch entstandenen Kosten gewährt der ACE eine Beihilfe von bis zu 10.000 Euro. Die Dauer der Reise darf 45 Tage nicht überschreiten.

Pflichten des ACE-Mitglieds
Das Schadenereignis muss dem ACE unverzüglich über den ACE-Euro-Notruf mitgeteilt werden. Der Schaden muss so gering wie möglich gehalten werden und dabei sind die Weisungen des ACE-Euro-Notrufs zu befolgen.

Örtlicher Geltungsbereich
Leistungen aus dem ACE-Reise-Extraschutz gelten weltweit.

Entschädigungen aus anderen Versicherungsverträgen
Soweit Entschädigungen für die Leistungen des ACE-Reise-Extraschutz aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden können, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.


Nähere Informationen dazu gibt es beim ACE-Info-Service unter 01802 33 66 77. Gebühr: 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der DTAG. (Preise aus den Mobilfunknetzen können abweichen; Festnetz-Nutzer wählen 0711/5303-0).


Was kostet der ACE-Reise-Extraschutz?

Single-Tarif 14,50 Euro
Familien-Tarif inkl. Partnerkarte 19,50 Euro


Quelle: ACE online





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