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Der Bundesfinanzhof hat am 10.02.2010 seine frühere Rechtsprechung geändert. Die Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahleinen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, ist zukünftig steuerpflichtig (Änderung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 16. Januar 2003 V R 16/ 02, BFHE 201, 343, BStBlII 2003, 445).


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